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§ 1 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.9.2024

Vergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys

§ 1.

Den Mitgliedern der gemäß § 9 Abs. 1 des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 50 Euro für jede angefangene Stunde. Insgesamt darf die Vergütung pro Sitzungstag und Mitglied den Wert von 400 Euro nicht überschreiten.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2024

Gesetzesnummer

20009403

Dokumentnummer

NOR40265352

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