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§ 1 Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2022

§ 1.

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb und Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut, die grundsätzlich in die Zuständigkeit von IT-Abteilungen eines Ressorts fallen. Das sind folgende IKT-Lösungen und IT-Verfahren:

  1. 1. standardisierter IKT-Büroarbeitsplatz,
  2. 2. Rechenzentren-Basisdienste,
  3. 3. Server- und Backupinfrastruktur,
  4. 4. Netzwerkinfrastruktur,
  5. 5. Anbindung an den Federal Domain-Zugang (Behördenintranet),
  6. 6. Anbindung an den Global Domain-Zugang (Internet) samt Schutzmaßnahmen,
  7. 7. Applikationen, die speziell für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit entwickelt wurden,
  8. 8. Lizenzmanagement sowie
  9. 9. Datensicherheitsmanagement.

Schlagworte

Serverinfrastruktur

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022

Gesetzesnummer

20011854

Dokumentnummer

NOR40243011

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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