vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Sperrgebiet Garnisonsübungsplatz Blumau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1997

§ 1

(1) Der im Bereich der Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf gelegene Garnisonsübungsplatz Blumau wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 1 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)