§ 1.
Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2024
Gesetzesnummer
20012791
Dokumentnummer
NOR40267417
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