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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Larzenbach 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2026

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Villach der Abschnitt zwischen km 52,89 und km 54,13 sowie
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg der Abschnitt zwischen km 54,13 und km 52,95.

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

20013104

Dokumentnummer

NOR40276194

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