§ 1
Der Ausschank folgender Getränke muß in Schankgefäßen erfolgen: Getränke aller Art außer Tee, Kaffee und Milchmischgetränke.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Der Ausschank folgender Getränke muß in Schankgefäßen erfolgen: Getränke aller Art außer Tee, Kaffee und Milchmischgetränke.
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