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§ 1 Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.1976

§ 1

Für Verdienste um die Befreiung der Republik Österreich von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wird das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs, im folgenden kurz Befreiungs-Ehrenzeichen genannt, geschaffen.

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