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§ 1 PStV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.1.2010

Zu § 1 Abs. 2

Zu § 1 Abs. 2

§ 1.

Zu den Merkmalen im Sinn dieser Bestimmung gehören besonders die Abstammung, die Legitimation, die Wahlkind(eltern)schaft, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe, das Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft, das Geschlecht, der Familienname, der Nachname und die Vornamen.

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