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§ 1 Prüfungsordnung AHS-B

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.3.2017

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich

§ 1

Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.

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