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§ 1 Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.1.1999

§ 1

Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterungs- und Notstandshilfeprogramme direkt oder zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu 100 Millionen Schilling.

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