§ 1.
Für die nachstehenden Verwaltungsübertretungen sind folgende Strafbeträge durch Organstrafverfügung einzuheben:
Euro
- 1. Schiffahrtsgesetz, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 9/1998
- Schiffahrtspolizei
- 1. 1.Vernachlässigung der Sorgepflicht für die sichere Durchführung des Schiffsbetriebes und für die Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord durch den Schiffsführer (§ 5 Abs. 3) 58
- 1. 2.Mangelhafte Ausrüstung (§ 5 Abs. 3) 29
- 1. 3.Mißachtung der Sorgepflicht für die Einhaltung der schiffahrtsrechtlichen Bestimmungen durch den Schiffsführer (§ 5 Abs. 3) 29
- 1. 4.Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben durch ein Besatzungsmitglied (§ 5 Abs. 5) 29
- 1. 5.Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers durch einen Fahrgast oder eine sonstige Person an Bord (§ 5 Abs. 6) 14
- 1. 6.Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht durch den Schiffsführer oder die Person, unter deren Obhut eine schwimmende Anlage gestellt ist (§ 7) 58
- 1. 7.Nichtmitführen von Schiffsurkunden oder, soweit erforderlich, von Frachtpapieren (§ 9) 43
- 1. 8.Verstoß gegen die Vorschriften über die Kennzeichnung von Fahrzeugen (§ 11) 29
- 1. 9.Nichteinhaltung von Auflagen bei einer Veranstaltung (§ 18) 29
- 1. 10.Nichteinhaltung von Auflagen bei einem Sondertransport (§ 19) 29
- 1. 11.Nichtmitführen der Fahrterlaubnis bei einem Sondertransport (§ 19) 14
- 1. 12.Nichtbeachtung der einem bevorrechtigten Fahrzeug zuerkannten Berechtigung (§ 20 Abs. 1) 29
- 1. 13.Nichtbeachtung der gegenüber schutzbedürftigen Fahrzeugen zu treffenden Maßnahmen (§ 21 Abs. 2) 43
- 1. 14.Beschädigung, unbefugte Anbringung, Entfernung, Verdeckung, nderung der Lage oder Bedeutung von Schiffahrtszeichen; Anbringung von Beschriftungen, bildlichen Darstellungen oder ähnlichem an Schiffahrtszeichen (§ 27 Abs. 1) 29
- 1. 15.Nichtzugänglichmachung von Ufergrundstücken für Schiffahrtspolizeiorgane (§ 30 Abs. 3) 29
- 1. 16.Unterlassung einer unverzüglichen Havariemeldung (§ 31 Abs. 1) 58
- 1. 17.Verstoß gegen die Vorschriften über die Benützung von Treppelwegen (§ 36 Abs. 2) 14
- 1. 18.Verstoß gegen Anordnungen von Schiffahrtspolizeiorganen, Hafenmeistern oder betrauten Personen (§§ 38, 40 und 41) 43
- Schiffahrtsanlagen
- 1. 19.Nichteinhaltung von im Bewilligungsbescheid festgesetzten Bedingungen, Auflagen oder Einschränkungen (§ 49 Abs. 2) 43
- 1. 20.Widmungswidrige Verwendung einer Schiffahrtsanlage (§ 49 Abs. 2) 43
- 1. 21.Mißachtung der Sorgepflicht für die Einhaltung der Betriebsvorschrift (§ 54 Abs. 2) 58
- 1. 22.Unbefugtes Betreten oder Erklettern von Schiffahrtsanlagen; Anhängen an Schiffahrtsanlagen (§ 58 Abs. 8) 14
- 1. 23.Unbefugtes Lösen von Festmacheeinrichtungen (§ 58 Abs. 10) 58
- 1. 24.Beschädigung, Verunreinigung, unbefugte Bedienung oder Beeinträchtigung des Gebrauchs einer öffentlichen Schiffahrtsanlage (§ 58 Abs. 11) 29
- Schiffseichung
- 1. 25.Einsatz eines Fahrzeuges ohne Mitführen des Original-Eichscheines (§ 91) 14
- Schiffszulassung
- 1. 26.Einsatz eines Fahrzeuges ohne Zulassung (§ 100) 58
- 1. 27.Widmungswidrige Verwendung eines Probekennzeichens (§ 101 Abs. 6) 43
- 1. 28.Verwendung eines Probekennzeichens ohne Zuweisungsbescheid (§ 101 Abs. 6) 58
- 1. 29.Einsatz eines Sportfahrzeuges in nicht fahrtauglichem Zustand (§§ 101 Abs. 7, 107) 58
- 1. 30.Nichteinhaltung von in der Zulassungsurkunde eingetragenen Bedingungen, Auflagen oder Einschränkungen (§ 102 Abs. 4) 43
- 1. 31.Widmungswidriger Einsatz eines Fahrzeuges (§ 102 Abs. 4) 43
- 1. 32.Einsatz eines Sportfahrzeuges auf einem nicht der Zulassung entsprechenden Gewässer oder Gewässerteil oder nicht unter der Zulassung entsprechenden nautischen Verhältnissen (§ 102 Abs. 4) 43
- 1. 33.Einsatz eines Fahrzeuges ohne Mitführen der Original-Zulassungsurkunde (§ 103 Abs. 5) 14
- 1. 34.Nichtführung der Kennzeichen (§ 104) 14
- 1. 35.Unterlassene Anzeige von Änderungen in der Person des Verfügungsberechtigten, von Änderungen des Fahrzeuges, dessen Verwendungszweckes oder Namens (§ 105) 14
- 1. 36.Überschreitung der höchstzulässigen Fahrgastanzahl (§ 111) 43
- Schiffsführung
- 1. 37.Nichtmitführung des Original-Befähigungsausweises (§ 119 Abs. 2) 14
- 1. 38.Nichteinhaltung von im Befähigungsausweis eingetragenen Bedingungen, Auflagen oder Einschränkungen (§ 124) 29
- 2. Wasserstraßen-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 265/1993 in der Fassung BGBl. II Nr. 216/1998
- 2. 1.Nichteinhaltung des Mindestalters für Rudergänger (§ 1.09 Z 1) 29
- 2. 2.Nichtmitführen von Schiffahrtsvorschriften (§ 1.11) 14
- 2. 3.Hinausragen von Gegenständen (§ 1.12 Z 1) 29
- 2. 4.Nicht vollständig aufgeholter Anker (§ 1.12 Z 2) 29
- 2. 5.Mißachtung von Anweisungen von Organen der zuständigen Behörde (§ 1.19 Z 1) 43
- 2. 6.Verweigerung der Unterstützung von Organen der zuständigen Behörde (§ 1.20) 43
- 2. 7.Nichteinhaltung schiffahrtspolizeilicher Anordnungen vorübergehender Art (§ 1.22) 58
- 2. 8.Unterlassung der Kennzeichnung der Anker (§ 2.05) 14
- 2. 9.Verstoß gegen die Bezeichnungspflichten (§§ 3.02 bis 3.49) 29
- 2. 10.Unbefugtes Betreten eines Fahrzeuges (§ 3.43 Z 1) 14
- 2. 11.Nichtabgabe der vorgeschriebenen Schall- und Lichtzeichen (§§ 4.01 und 4.02) 14
- 2. 12.Abgabe verbotener Schallzeichen (§ 4.03) 14
- 2. 13.Mißbräuchliche Benützung des Sprechfunks (§ 4.04 Z 2) . 14
- 2. 14.Nichtbeachtung von Schiffahrtszeichen (§ 5.01) 29
- 2. 15.Vorschriftswidriges Kreuzen des Kurses eines anderen Fahrzeuges (§ 6.03a) 29
- 2. 16.Vorschriftswidriges Begegnen (§§ 6.04 bis 6.08) 29
- 2. 17.Fehlendes oder funktionsuntüchtiges weißes Funkellicht (§ 6.04 Z 3) 29
- 2. 18.Vorschriftswidriges Überholen (§§ 6.09 bis 6.11) 29
- 2. 19.Vorschriftswidriges Wenden (§ 6.13) 29
- 2. 20.Vorschriftswidriges Einfahren in bzw. Ausfahren aus Häfen oder Nebenwasserstraßen (§ 6.16) 29
- 2. 21.Vorschriftswidriges Überqueren der Wasserstraße (§ 6.16) 29
- 2. 22.Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (§ 6.17) 29
- 2. 23.Schleifenlassen von Ankern, Trossen oder Ketten (§ 6.18 Z 1) 29
- 2. 24.Treibenlassen (§ 6.19 Z 1) 43
- 2. 25.Verstoß gegen die Vorschriften über die Vermeidung von Wellenschlag (§ 6.20) 29
- 2. 26.Nichtbeachtung einer Schiffahrtssperre (§ 6.22) 58
- 2. 27.Vorschriftswidrige Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen (§ 6.22a) 43
- 2. 28.Vorschriftswidriges Überqueren der Wasserstraße durch Fähren (§ 6.23) 29
- 2. 29.Verstoß gegen die Vorschriften über das Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen (§§ 6.24 bis 6.29) .. 43
- 2. 30.Verstoß gegen das Verbot des Wasserschifahrens (§ 6.35 Z1) 58
- 2. 31.Wasserschifahren ohne geeignete Begleitperson (§ 6.35 Z 2) 29
- 2. 32.Unzureichender Abstand beim Wasserschifahren (§ 6.35 Z 3) 29
- 2. 33.Nachziehen des leeren Schleppseiles (§ 6.35 Z 4) 14
- 2. 34.Schleppfischen mit mehreren Fahrzeugen nebeneinander bzw. Aufstellen von Fischereigeräten in der Fahrrinne oder auf bezeichneten Liegeplätzen (§ 6.36) ........... 29
- 2. 35.Verstoß gegen die Vorschriften über das Stilliegen (§§ 7.01 bis 7.06) 29
- 2. 36.Nichteinhaltung der Mindestabstände beim Stilliegen in der Nähe von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern (§ 7.07) 43
- 2. 37.Einleitung oder Einbringung von Sonderabfällen in die Wasserstraße (§ 9.03) 58
- 2. 38.Verweigerung des Zutritts für Schiffahrtspolizeiorgane (§ 11.03) 43
- 2. 39.Unterschreitung der Altersgrenzen für die Führung von Fahrzeugen (§ 11.06) 29
- 2. 40.Unzureichende Führung der Besatzungsliste oder des Schiffstagebuchs (§ 11.07 Z 1 und 2) 29
- 2. 41.Verstoß gegen das vorgeschriebene Freihalten von Notausgängen (§ 11.09 Z 4) 43
- 2. 42.Mangelnde Gebrauchsbereitschaft von Bei- bzw. Rettungsbooten ( § 11.09 Z 6) 43
- 2. 43.Ein- oder Aussteigenlassen von Fahrgästen an hiefür nicht bewilligten Landungsplätzen (§ 11.10 Z 1) 58
- 2. 44.Ein- oder Aussteigenlassen von Fahrgästen nicht an den hiefür bestimmten Ein- und Ausgängen (§ 11.10 Z 3) 43
- 2. 45.Ein- oder Aussteigenlassen von Fahrgästen unter Verwendung unzureichender Landstege (§ 11.10 Z 4) 43
- 2. 46.Betreten von nicht für Fahrgäste bestimmten Räumen und Decksflächen ohne Erlaubnis des Schiffsführers (§ 11.10 Z 8) 14
- 2. 47.Übernahme von Vergasertreibstoff bei Anwesenheit von Fahrgästen an Bord (§ 11.10 Z 11) 58
- 2. 48.Verstoß gegen die Vorschriften über den Betrieb von Fähren (§ 11.11) 14
- 2. 49.Überschreitung der höchstzulässigen Belastungen auf Fähren (§ 11.11 Z 3) 43
- 2. 50.Verstoß gegen die Vorschriften über die Reinhaltung der Gewässer (§ 11.12) 43
- 2. 51.Nichtbeachtung des Bordezeichens von Fahrzeugen der Zollwache (§ 13.06) 29
- 2. 52.Überschreitung des höchstzulässigen Schalldruckpegels des Betriebsgeräusches von Sportfahrzeugen (§ 14.01) .. 29
- 2. 53.Geben von Schallzeichen im Bereich geschlossener Ortschaften (§ 14.02) 14
- 2. 54.Unzureichende oder fehlende Sprechfunkanlage (§ 14.03) 29
- 2. 55.Mißachtung der Funkverpflichtung (§ 14.04) 14
- 2. 56.Vorschriftswidrige Verbandszusammenstellung (§ 16.05) . 58
- 2. 57.Befahren des Schleusenbereiches durch Segelfahrzeuge (§ 16.07) 29
- 2. 58.Vorschriftswidriger Einsatz von Schwimmkörpern (§ 16.08) 58
- 2. 59.Vorschriftswidriges Landen außerhalb von Länden oder Häfen und Nichteinhaltung der Benützungsvorschriften (§ 17.06) 29
- 2. 60.Nichtbeachtung einer Schiffahrtssperre (§ 18.01) 58
- 2. 61.Verstoß gegen die Meldepflicht bei Fahrtunterbrechungen zwischen zwei Schleusen (§ 18.02) 29
- 2. 62.Nichtbeachtung der Signalanlagen in der Strudenstrecke (§ 18.03) 58
- 2. 63.Stilliegen in der Strudenstrecke (§ 18.03 Z 19 lit. a) 43
- 2. 64.Lagerung von Sportfahrzeugen auf den Rampen am Ufer in der Strudenstrecke (§ 18.03 Z 19 lit. b) 29
- 2. 65.Nichtbeachtung einer Schiffahrtssperre in der österreichisch-deutschen Grenzstrecke (§ 20.01 Z 1 und 4) 58
- 2. 66.Befahren von Altwässern und Wasserflächen hinter Leitwerken in der österreichisch-deutschen Grenzstrecke (§ 20.01 Z 2) 29
- 2. 67.Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes in der österreichisch-deutschen Grenzstrecke (§ 20.01 Z 3) 29
- 2. 68.Mißachtung der Funkverpflichtung in der österreichisch-deutschen Grenzstrecke (§ 20.01 Z 5) 14
- 2. 69.Stilliegen in der österreichisch-slowakischen Grenzstrecke (§ 20.02 Z 1) 29
- 2. 70.Nichtbeachtung einer Schiffahrtssperre in der österreichisch-slowakischen Grenzstrecke (§ 20.02 Z 3) 58
- 2. 71.Wasserschifahren und ähnliche Sportarten in der österreichisch-slowakischen Grenzstrecke (§ 20.02 Z 4) 29
- 2. 72.Nichtbeachtung einer Schiffahrtssperre im Donaukanal (§ 30.01 Z 1 lit. d und Z 3, 4 und 13) 58
- 2. 73.Vorschriftswidrige Manöver im Donaukanal (§ 30.01 Z 1 lit. a und b und Z 5) 29
- 2. 74.Vorschriftswidrige Verbandszusammenstellung (§ 30.01 Z 6) 29
- 2. 75.Nichtbeachtung der Schiffahrtsbeschränkungen für Sportfahrzeuge (§ 30.01 Z 13) 29
- 2. 76.Befahren der March mit Motorfahrzeugen (§ 30.02 Z 1) .. 58
- 2. 77.Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht in Häfen (§ 40.01) 58
- 2. 78.Vorschriftswidriges Verhalten von Personen im Hafengebiet (§ 40.01) 29
- 2. 79.Gewässerverunreinigung in Häfen durch Einbringung von Abwässern und Abfällen (§ 40.01 lit. d) 43
- 2. 80.Nichteinhaltung der für öffentliche Häfen geltenden An- und Abmeldepflichten (§ 40.05) 29
- 2. 81.Behinderung von Schiffahrtspolizeiorganen beim Betreten von Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Anlagen in Häfen (§ 40.06) 43
- 2. 82.Verstoß gegen die Benützungsbeschränkungen in öffentlichen Häfen (§ 40.07 lit. b bis d) 29
- 2. 83.Verstoß gegen die Vorschriften über das Schleppen, Schieben und Verholen von Fahrzeugen in Häfen (§ 40.10) 29
- 2. 84.Vorschriftswidriges Stilliegen in Häfen (§ 40.11) 29
- 2. 85.Vorschriftswidriges Festmachen in Häfen (§ 40.12) 29
- 2. 86.Vorschriftswidrige Verwendung von Ankern, Ketten, Trossen und Seilen in Häfen (§ 40.14) 29
- 2. 87.Vorschriftswidriger Gebrauch von Propulsionsorganen in Häfen (§ 40.16) 29
- 2. 88.Vorschriftswidriger Gebrauch von Feuer und offenem Licht in Häfen (§ 40.18) 29
- 2. 89.Nichtbeachtung der Fahrregeln in Häfen (§ 40.21) 29
- 2. 90.Vorschriftswidriges Verkehren von Sportfahrzeugen in Häfen (§ 40.21 Z 5) 29
- 2. 91.Nichtbeachtung der Liegeordnung in Häfen (§§ 40.22 und 40.25) 29
- 2. 92.Vorschriftswidriges Einfahren in einen Ölhafen (§ 40.27) 43
- 2. 93.Vorschriftswidriges Verhalten beim Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten in Ölhäfen (§ 40.27) 43
- 2. 94.Fahren und Reiten auf Treppelwegen (§ 50.02 Z 1) 14
- 2. 95.Nichtbefolgung von Weisungen durch Schiffahrtspolizeiorgane auf Treppelwegen (§ 50.02 Z 9) 43
- 3. Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 42/1990 in der Fassung BGBl. II Nr. 216/1998
- 3. 1.Unterschreitung der Altersgrenzen für die Führung von Fahrzeugen (§ 3 Abs. 8) 29
- 3. 2.Verstoß gegen die Vorschriften über die Reinhaltung der Gewässer (§ 11) 43
- 3. 3.Verursachung von vermeidbarem Lärm, Rauch oder Abgas, insbesondere Überschreitung des höchstzulässigen Schalldruckpegels des Betriebsgeräusches von Sportfahrzeugen (§ 12) 29
- 3. 4.Verweigerung der Unterstützung von Organen der zuständigen Behörde (§ 16) 43
- 3. 5.Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten (§ 17 Abs. 1) 29
- 3. 6.Verstoß gegen die Bezeichnungspflichten (§§ 18 bis 31) 29
- 3. 7.Abgabe verbotener Schallzeichen (§ 35) 14
- 3. 8.Nichtbeachtung von Schiffahrtszeichen (§ 36 Abs. 2) 29
- 3. 9.Überschreitung der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit (§ 41) 29
- 3. 10.Verstoß gegen die Vorschriften über das Begegnen, Überholen oder Ausweichen (§§ 42 bis 45) 29
- 3. 11.Nichteinhaltung des Mindestabstandes gegenüber Vorrangfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer, die den Ball gemäß § 30 Abs. 1 führen (§ 48) 29
- 3. 12.Vorschriftswidriges Einfahren in oder Ausfahren aus Häfen (§ 49) 29
- 3. 13.Verstoß gegen die Vorschriften über die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen (§§ 51 und 52) 29
- 3. 14.Verstoß gegen die Vorschriften über das Stilliegen (§ 54) 14
- 3. 15.Ein- oder Aussteigenlassen von Fahrgästen nicht an den hiefür bestimmten Ein- und Ausgängen (§ 56 Abs. 2) 29
- 3. 16.Nichtführen der Flagge beim Tauchen vom Gewässer aus (§ 59a) 14
- 3. 17.Wasserschifahren, Fahren mit ähnlichen Geräten, mit Segelbrettern sowie mit unbemannten Schleppgeräten bei Nacht oder schlechter Sicht (§ 60 Abs. 1) 58
- 3. 18.Wasserschifahren, Fahren mit ähnlichen Geräten sowie das Schleppen von Flugkörpern, ausgenommen in Start- und Landegassen sowie Sportzonen, in der Uferzone (§ 60 Abs. 2) 58
- 3. 19.Wasserschifahren ohne geeignete Begleitperson (§ 60 Abs. 3) 29
- 3. 20.Unzureichender Abstand beim Wasserschifahren (§ 60 Abs. 4) 29
- 3. 21.Nachziehen des leeren Schleppseiles, Verwendung eines nicht schwimmfähigen oder eines elastischen Schleppseiles (§ 60 Abs. 4) 14
- 3. 22.Schleppen von mehr als zwei Wasserschifahrern (§ 60 Abs. 5) 29
- 3. 22.Wasserschifahren ohne Schwimmweste (§ 60 Abs. 6) 14
- 3. 23.Befahren von Uferzonen (§ 61 Abs. 1 und 4) 43
- 3. 24.Verstoß gegen das Bade- und Tauchverbot bei Hafeneinfahrten und Anlegestellen der Fahrgastschiffahrt (§ 63 Abs. 1) 29
- 3. 25.Mangelhaftes Fahrverhalten bei Sturmwarnung (§ 65 Abs. 2) 29
- 4. Schiffahrtsanlagenverordnung, BGBl. Nr. 334/1991 in der Fassung BGBl. Nr. 210/1995
- 4. 1.Verstellen der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge an Länden (§ 5 Abs. 2) 29
- 4. 2.Fischen mit Netzen, Reusen oder Fischkästen oder von einem Fahrzeug oder Schwimmkörper aus im Bereich öffentlicher Länden (§ 6 Abs. 4) 29
- 4. 3.Verstellen der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge in Häfen (§ 8 Abs. 2) 29
- 4. 4.Besteigen von Hafenböschungen und Kaimauern in öffentlichen Häfen (§ 10 Abs. 1 Z 6) 14
- 4. 5.Betreten zugefrorener Hafenbecken in öffentlichen Häfen (§ 10 Abs. 1 Z 10) 29
- 4. 6.Haustiere in öffentlichen Häfen frei herumlaufen lassen (§ 10 Abs. 1 Z 12) 14
- 4. 7.Vorschriftswidriges Abstellen von Straßenfahrzeugen oder schweren Gütern in öffentlichen Häfen (§ 10 Abs. 3) 14
- 4. 8.Fischen mit Netzen, Reusen oder Fischkästen oder von einem Fahrzeug oder Schwimmkörper aus im Bereich öffentlicher Häfen (§ 10 Abs. 8) 29
- 4. 9.Fehlende oder mangelhafte Kennzeichnung schwimmender Schiffahrtsanlagen (§ 15 Abs. 7) 29
- 4. 10.Betreten des Landsteges von Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr durch einsteigende Fahrgäste, bevor der Landsteg von den aussteigenden Fahrgästen verlassen wurde (§ 17 Abs. 6) 14
- 4. 11.Fehlen der Tafel bei Landungsanlagen für Fahrgastschiffe im Linienverkehr ( § 17 Abs. 8) 14
- 4. 12.Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen nicht an den hiefür bestimmten Zu- oder Abgängen bei Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr (§ 17 Abs. 10) 14
- 4. 13.Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht bei Schlagbäumen von Fähranlagen (§ 18 Abs. 6) 14
- 4. 14.Verstoß gegen die Verpflichtung, die Landungsanlage einer Fähranlage nur so lange offenzuhalten, als die Fähre an der Landungsanlage festgemacht ist (§ 18 Abs. 7) 14
- 4. 15.Fehlender Anschlag der Betriebszeiten bei Fähranlagen (§ 18 Abs. 9) 14
- 4. 16.Zu rasches Auffahren von Straßenfahrzeugen auf die Landungsanlage bei Fähranlagen (§ 18 Abs. 11) 14
- 4. 17.Abstellen von Gütern auf Fähranlagen (§ 18 Abs. 12) 14
- 4. 18.Verstellen der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge bei Schleusen (§ 21 Abs. 3) 29
- 4. 19.Fischen mit Netzen, Reusen oder Fischkästen oder von einem Fahrzeug oder Schwimmkörper aus im Schleusenbereich (§ 21 Abs. 5) 29
- 5. Schiffszulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 296/1997
- 5. 1.Führung eines Kennzeichens nach Erlöschen oder Widerruf der Zulassung (§ 9 Abs. 9) 43
- 5. 2.Führung eines Probekennzeichens nach Fristablauf (§ 10 Abs. 7) 43
- 5. 3.Nichtmitführen der Mindestausrüstung bei CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugen (§ 26) 29
Schlagworte
Anmeldepflicht, Einsteigenlassen, Startgasse, Badeverbot, Zugang
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
10012884
Dokumentnummer
NOR40031678
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)