zum Bezugszeitraum vgl. § 29
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich und Zweck
§ 1.
Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022 in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß § 9 NEHG 2022 zur Anwendung gelangen.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013079
Dokumentnummer
NOR40274912
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