Ausstattung
§ 1.
Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen
- 1. für das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
- 2. für die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 2,
- 3. für die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 3 bis 5 und
- 4. für die Milizmedaille in der Anlage 6.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Gesetzesnummer
20004980
Dokumentnummer
NOR40081709
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