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§ 1 Landesgrenze Burgenland, Steiermark - Bereich Lafnitzfluss

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 1

(1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Lafnitzflusses (burgenländische Gemeinde Deutsch-Kaltenbrunn, politischer Bezirk Jennersdorf - steiermärkische Gemeinde Blumau in Steiermark, politischer Bezirk Fürstenfeld) vom Grenzpunkt Nr. 8957 in der Mitte des Lafnitzflusses geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 20146.

(2) Der Verlauf der Landesgrenze in der im Abs. 1 genannten Grenzstrecke und die nach Abs. 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 2 000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

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