Teil 1
Lehrberufe in der Hohlglasveredelung
§ 1
§ 1. In der Hohlglasveredelung sind folgende Lehrberufe eingerichtet:
- 1. Hohlglasveredler - Glasmalerei, mit dreijähriger Lehrzeit,
- 2. Hohlglasveredler - Gravur, mit dreijähriger Lehrzeit,
- 3. Hohlglasveredler - Kugeln, mit dreijähriger Lehrzeit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)