Anwendungsbereich
§ 1
§ 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 4 für
- 1. den Verwaltungsdienst,
- 2. den technischen Dienst und
- 3. die sonstigen Verwendungen,
die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 5 und die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
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