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§ 1 Globale Umweltfazilität (Weltbank) - Beitrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.8.1991

§ 1

Die Republik Österreich leistet zur von der Weltbank verwalteten Globalen Umweltfazilität einen Beitrag in Höhe von 400 Millionen Schilling.

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