Meldestelle
§ 1
Meldestelle im Sinne dieser Verordnung ist die Umweltbundesamt GmbH. Sie wird zur Erfassung und Auswertung der Meldungen gemäß § 37 Abs. 2 ChemG 1996 herangezogen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Meldestelle
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Meldestelle im Sinne dieser Verordnung ist die Umweltbundesamt GmbH. Sie wird zur Erfassung und Auswertung der Meldungen gemäß § 37 Abs. 2 ChemG 1996 herangezogen.
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