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§ 1 Ermächtigung zur Abgabe eines bedingten Verzichtes auf eine Forderung des Bundes gegen die Arland Papier- und Zellstoffabriken AG., die Papierfabrik Arland Pacht- und Betriebsges. m. b. H. und die Zellstoffabrik Rechberg, Pacht- und Betriebsges. m. b. H.

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.