Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Entschließung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist oder die gemäß § 67 Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren.
Schlagworte
Ernennungserfordernis
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Gesetzesnummer
20012276
Dokumentnummer
NOR40253336
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