vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.6.2023

Anwendungsbereich

§ 1.

Diese Entschließung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist oder die gemäß § 67 Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren.

Schlagworte

Ernennungserfordernis

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

20012276

Dokumentnummer

NOR40253336

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte