§ 1
Die Elektrizitäts-Control GmbH ist berechtigt, beginnend mit 1. Oktober 2001, zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Übertragungsnetzbetreibern, die auch Regelzonenführer sind,
- 1. für das Geschäftsjahr 2001 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 92,5 Millionen Schilling (6,72 Millionen Euro) und
- 2. für das Geschäftsjahr 2002 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 8,86 Millionen Euro (121,9 Millionen Schilling)
einzuheben.
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