vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2010

Einsetzung des Beirats

§ 1

Bei der KommAustria (§ 1 KOG) wird ein Beirat zur Bewertung der Angebotsvielfalt und -konzepte (Public-Value-Beirat) eingesetzt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte