vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1982

§ 1

Die Liga der Arabischen Staaten und das Büro der Liga der Arabischen Staaten in Österreich (im folgenden “Büro" genannt) genießen Privilegien und Immunitäten nach Maßgabe dieser Verordnung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte