§ 1
Die Liga der Arabischen Staaten und das Büro der Liga der Arabischen Staaten in Österreich (im folgenden “Büro" genannt) genießen Privilegien und Immunitäten nach Maßgabe dieser Verordnung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die Liga der Arabischen Staaten und das Büro der Liga der Arabischen Staaten in Österreich (im folgenden “Büro" genannt) genießen Privilegien und Immunitäten nach Maßgabe dieser Verordnung.
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