Rechtsnormen
Verordnungen
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§ 1 Befähigungsnachweis Einziehung fremder Forderungen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.8.1974 bis 23.07.1993 (BGBl. Nr. 490/1993)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Studienabschluß
Sozialstatistisch
Reifeprüfung
Matura