§ 1 Asyl-DV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 12.3.2022

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 93/2022

1. Abschnitt

Asylverfahren und Karten für Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden

§ 1.

(1) Das Befragungsformular im Familienverfahren bei Berufsvertretungsbehörden hat hinsichtlich Gestaltung und Text der Anlage A zu entsprechen. Es ist jeweils zweisprachig, und zwar mit Ausfüllhilfe, Leittexten und Erklärungen in Deutsch und jedenfalls einer der in Abs. 2 genannten Sprachen, aufzulegen. Die Berufsvertretungsbehörde hat auf dem Befragungsformular das Datum der Antragstellung zu vermerken.

(2) Das Befragungsformular ist jedenfalls in Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Kurdisch, Pashtu, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Türkisch und Urdu bereitzuhalten.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 492/2013)

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 93/2022

Schlagworte

Antragsformular

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2026

Gesetzesnummer

20004467

Dokumentnummer

NOR40242897

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