§ 1
Das Akkreditierungszeichen gemäß der Anlage besteht aus:
- 1. dem Grundzeichen,
- 2. einer in das Grundzeichen von Akkreditierung Austria für die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle spezifischen eingefügten Identifikationsnummer und
- 3. einer in das Grundzeichen von der Akkreditierung Austria für die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle eingefügten spezifischen Ziffern- und Buchstabenkombination über die Art der Konformitätsbewertungstätigkeit (Angabe der zutreffenden harmonisierten Norm(en) gemäß Artikel 2 Z 9 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten, ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008 S. 30) sowie allenfalls erforderlicher, zusätzlicher Unterscheidungsmerkmale.
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