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§ 1 ACGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1995

I. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende Amtshandlung der Austro Control GmbH die gemäß Abschnitt II festgesetzten Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.

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