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§ 1 7. MBA-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2001

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Aviation MBA“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.

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