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§ 1 3. MBA-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2000

§ 1

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftsuniversität Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums Executive MBA der Wirtschaftsuniversität Wien den akademischen Grad “Master of Business Administration", abgekürzt “MBA", zu verleihen.

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