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§ 1 2. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.7.2022

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. 1. in Fahrtrichtung Staatsgrenze Ungarn auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 28,0 bis km 34,93 einschließlich des im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitts der Richtungsfahrbahn Wien zwischen km 28,075 und km 34,820;
  2. 2. in Fahrtrichtung Wien auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,93 bis 28,12.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2022

Gesetzesnummer

20011962

Dokumentnummer

NOR40245705

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