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§ 19 Vermögensteuergesetz 1954
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01.1.1955 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Fälligkeit
Vierteljahresbetrag
Ausgleichsviertel
Zahlungstermin
Teilzahlung