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§ 19 SKP-V 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2012

Identifizierungscode für eine internationale geschlossene Benutzergruppe

(International Closed User Group Number – ICN) Verwendungszweck

§ 19

(1) ICN dienen der Adressierung von internationalen geschlossenen Benutzergruppen in öffentlichen Kommunikationsnetzen.

(2) Die grundsätzliche Struktur der Identifizierungscodes für internationale geschlossene Benutzergruppen richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.180 (11/88).

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