Priorität
§ 19.
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Priorität
§ 19.
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)