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§ 18 1. AußWV 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.1.2013

10. Abschnitt

Voranfragen Inhalt der Anträge

§ 18

Eine Voranfrage hat sämtliche Angaben zu enthalten, die eine umfassende Beurteilung des beabsichtigten Vorgangs an Hand der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück des AußWG 2011 ermöglichen. Es sind insbesondere anzugeben:

  1. 1. Güterbeschreibung;
  2. 2. Menge der Güter;
  3. 3. geschätzter Wert der Güter;
  4. 4. Endverwendung der Güter;
  5. 5. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;
  6. 6. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;
  7. 7. Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders und
  8. 8. Bestimmungsland.

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