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§ 17 Metalltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Spezialmodul Prozess- und Projektmanagement

§ 17.

(1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann

  1. 1. bei der Umsetzung des Produktionsmanagements mitwirken (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Betriebsdatenbewertung),
  2. 2. Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile beurteilen und mittels Produktionsversuchen auswählen,
  3. 3. die Möglichkeiten des Einsatzes weitergehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen,
  4. 4. für ihm übertragene Projekte oder Teilprojekte (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne erstellen,
  5. 5. Besprechungen moderieren und Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:

10. Kompetenzbereich: Prozess- und Projektmanagement

Die Fachkraft kann

  1. 10.1 das Produktionsmanagement (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern und bei der Umsetzung mitwirken.
  1. 10.2 die unterschiedlichen Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile (zB Qualität, Wiederholbarkeit, Prozesssicherheit, Kosten, Durchlaufzeit) beurteilen und mittels Produktionsversuchen auswählen.
  1. 10.3 die Bestandteile der Selbstkosten von betrieblichen Produkten und den Zusammenhang unterschiedlicher Parameter (wie zB Personalkosten, Materialkosten, Fertigungsdauer) beschreiben.
  1. 10.4 die grundlegenden Funktionen und Aufgaben von Systemen zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie von Manufacturing Execution Systems (MES) zur Steuerung der Produktion erläutern.
  1. 10.5 Betriebsdaten (zB Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) zur Bewertung der Produktionseffizienz nutzen.
  1. 10.6 die Möglichkeiten des Einsatzes weiter gehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen.
  1. 10.7 das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. 10.8 für ihm übertragene Projekte oder Teilprojekte (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine, Vorschlagen von Projektmitarbeitern, Projektkalkulation) erstellen.
  1. 10.9 die Projektdurchführung überwachen, die Einhaltung der Projektpläne überprüfen und Berichte zum Projektfortschritt unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken erstatten.
  1. 10.10 die Planung und Umsetzung des Projekts reflektieren und die Projektergebnisse beim Anpassen von Produktionsprozessen berücksichtigen.
  1. 10.11 Besprechungen moderieren und Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
 

Schlagworte

Prozessmanagement, Terminplanung, Vorteil

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022

Gesetzesnummer

20011863

Dokumentnummer

NOR40243147

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