Erweiterung der Sammlung
§ 16
(1) Die Erweiterung der Sammlung erfolgt vorrangig im Rahmen der Kernkompetenz gemäß § 13 Abs. 2.
(2) Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlung gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel.
(3) Erwerbungen im Bereich der Architektur erfolgen in Abstimmung mit der Albertina. Erwerbungen im Bereich der Gegenwartskunst erfolgen bei österreichischer Kunst in Abstimmung mit der Österreichischen Galerie Belvedere (Belvedere), bei internationaler Kunst mit dem Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK). Diese werden der Direktor/innenkonferenz zur Kenntnis gebracht.
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