Spezialmodul Konstruktionstechnik
§ 16.
(1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- 1. Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen,
- 2. Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen,
- 3. begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen,
- 4. konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen,
- 5. konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden,
- 6. Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Konstruktionstechnik |
Die Fachkraft kann |
- 10.1 die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss seiner Tätigkeiten auf die Fertigung erklären.
|
- 10.2 das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
|
- 10.3 als Teammitglied bei Projekten bzw. Teilprojekten nach Vorgaben des Projektmanagements mitarbeiten.
|
- 10.4 Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen.
|
- 10.5 geeignete Werk-, Hilfsstoffe und Normteile basierend gemäß den Anforderungen auswählen.
|
- 10.6 Anforderungen von Funktion, Fertigung, Beanspruchung und Montage bei der Konstruktion berücksichtigen.
|
- 10.7 Fertigungsverfahren, Fügeverfahren und Montagetechnik im Konstruktionsprozess auswählen.
|
- 10.8 Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen.
|
- 10.9 begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen.
|
- 10.10 konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen.
|
- 10.11 konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden.
|
- 10.12 Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
|
|
Schlagworte
Textverarbeitungsprogramm, Werkstoff
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022
Gesetzesnummer
20011863
Dokumentnummer
NOR40243146
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)