§ 16 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2012

3. Förderung des beruflichen Aufstiegs

Laufbahn- und Karriereplanung

§ 16

(1) Die Möglichkeit einer Familienphase sollte in die Karriereplanung beider Geschlechter gleichwertig einfließen und darf zu keinerlei Beschränkung der Karrierechancen führen. Das Audit Familie& Beruf ist als Entwicklungsprozess für entsprechende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Zentralstelle fix zu installieren, um u.a. den Anteil der Väterkarenz im Ressort zu erhöhen und die Anerkennung von Familienkompetenzen bei der MitarbeiterInnenauswahl zu gewährleisten.

(2) Mindestens einmal jährlich ist ein Laufbahn- und Karriereplanungsseminar für Frauen anzubieten.

(3) Frauen sollen gezielt, unter anderem bei Projektleitungen und Arbeit in Eigenverantwortung, gefördert werden bzw. zur Übernahme von Führungspositionen motiviert werden.

(4) Das Programm Mentoring für Frauen ist im gesamten Ressort weiterhin anzubieten.

(5) Im MitarbeiterInnengespräch sind mit männlichen und weiblichen Bediensteten Themen wie flexiblere Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu behandeln. Dabei ist die Übernahme von Betreuungspflichten durch Männer zu fördern.

(6) Im MitarbeiterInnengespräch werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Mitarbeiter/innen werden motiviert, entsprechende Förderungen (unter anderem Teilnahme an Weiterbildung, Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung, Mitarbeit in Kommissionen und Gremien) anzunehmen.

(7) Die Teilnahme weiblicher (auch teilzeitbeschäftigter) Bediensteter an Führungskräftelehrgängen ist zu fördern, besonders in jenen Bereichen, wo Frauen bei den Funktionen unterrepräsentiert sind.

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