§ 15 Straßenverlauf der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 03.2.1990

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 81,822 des mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32, festgelegten Abschnittes (= Bau-km 196,335) und bindet bei

Bau-km 203,704/km 236,238 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Luftenberg an der Donau und Steyregg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Plan-Nr. 8729 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32, von deren km 81,822 bis km 89,24 abgeändert.

Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt)/Bestand-km

222,23 bis Bestand-km 236,238 wird, soweit er durch die Umlegung

auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit

Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32 bzw. vom 23. Jänner 1990,

BGBl. Nr. 74, bestimmten - Abschnitte ,,Abwinden'' und

,,Abwinden-Steyregg'' für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als

Bundesstraße aufgelassen (vgl. BGBl. II Nr. 46/1999).

Schlagworte

BGBl. Nr. 32/1980, BGBl. Nr. 74/1990

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011914

Dokumentnummer

NOR12151953

alte Dokumentnummer

N9199010550J

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