Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 37 Kremser Straße wird im Bereich der Gemeinde Rastenfeld, Gföhl und Lichtenau im Waldviertel wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,00 und bindet bei km 28,20 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Rastenfeld, Gföhl und Lichtenau im Waldviertel aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 37/90-90 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012200
Dokumentnummer
NOR12153472
alte Dokumentnummer
N9199316023L
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