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§ 15 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn - Anschlußstelle Amstetten/Ost

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.1988

Die Anschlußstelle Amstetten/Ost der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Blindenmarkt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Amstetten/Ost (unter teilweiser Mitverwendung der bestehenden Halbanschlußstelle) liegen zwischen km 108,215 und km 108,805 der bestehenden A 1 West Autobahn und stellen die Verbindung von und zur B 1 Wiener Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Blindenmarkt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/6-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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