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§ 15 Straßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Zirl/Ost

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.12.1990

Die Auffahrt Kematen in der Anschlußstelle Zirl/Ost der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Kematen in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Auffahrtsrampe beginnt an der L 13 Sellrainer Straße und bindet in die bereits unter Verkehr stehende Spur 200 der Anschlußstelle Zirl/Ost ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Auffahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kematen in Tirol aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018

Gesetzesnummer

10012009

Dokumentnummer

NOR12152498

alte Dokumentnummer

N9199013755J

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