Die Halbanschlußstelle “Mitterstraße" der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Halbanschlußstelle “Mitterstraße" liegt zwischen AB-km 190,2 und AB-km 190,9 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz von und nach Graz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlaß Z 816 509/16-VI/B/5-99 vom 31. August 1999 genehmigten Einreichprojektes 1999 “HAS Mitterstraße".
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Gesetzesnummer
20000472
Dokumentnummer
NOR40005435
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