§ 15 Straßenverlauf der B 6 Laaer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.10.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße wird im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 27,40 und bindet bei km 28,975 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 6/3-94 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012443

Dokumentnummer

NOR12155639

alte Dokumentnummer

N9199441620J

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