§ 15 Straßenverlauf der B 4 Horner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 26.10.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 4 Horner Straße wird im Bereich der Gemeinden Gars am Kamp und Rosenburg-Mold wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 44,62, umfährt Mörtersdorf im Osten und bindet bei km 46,32 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Gars am Kamp und Rosenburg-Mold aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 4/46-90 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012446

Dokumentnummer

NOR12155651

alte Dokumentnummer

N9199441958J

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