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§ 15 Frauenförderungsplan BMEIA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2018

Regelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen

§ 15.

Die Themen, die im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele dieses Frauenförderungsplanes relevant sind, werden in den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der zuständigen personalführenden Stellen mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung erörtert.

Schlagworte

Gleichbehandlungsfrage

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018

Gesetzesnummer

20010293

Dokumentnummer

NOR40206546

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