Antrag auf Ausstellung
§ 155.
Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Name und Anschrift des Antragstellers,
- 2. die angestrebte Prüfungskategorie.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2021
Gesetzesnummer
20011678
Dokumentnummer
NOR40238613
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