vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14a BLVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1998

Ermäßigung der Lehrverpflichtung

§ 14a.

(1) Auf Zeiten einer Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 8 Abs. 8 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung sind § 8 Abs. 8 und 9 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung und § 22 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

(2) Das Außerkrafttreten des § 8 Abs. 8 mit 30. Juni 1997 bewirkt kein vorzeitiges Enden einer nach dieser Bestimmung erfolgten Ermäßigung der Lehrverpflichtung.

(3) Zeiten einer Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 8 Abs. 8 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung sind auf die Höchstdauer der Herabsetzung der Wochendienstzeit nach § 50a Abs. 3 BDG 1979 nicht anzurechnen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)