Spezialmodul Automatisierungstechnik
§ 14.
(1) Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- 1. Sensoren und Aktoren auswählen, montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- 2. elektrohydraulische oder elektropneumatische Systeme anhand von Plänen montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- 3. speicherprogrammierbare Steuerungen parametrieren und programmieren,
- 4. automatisierte Systeme errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- 5. Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen,
- 6. einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik |
Die Fachkraft kann |
- 10.1 die berufsspezifische Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
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- 10.2 die Anwendung der Elektropneumatik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik samt Bauteilen oder Systemen im Rahmen der Automatisierungen erläutern zB das Zusammenspiel der Komponenten.
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- 10.3 Sensoren und Aktoren auftragsbezogen auswählen, montieren bzw. installieren.
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- 10.4 Sensoren und Aktoren auftragsbezogen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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- 10.5 elektrohydraulische und elektropneumatische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren.
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- 10.6 elektropneumatische und elektrohydraulische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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- 10.7 speicherprogrammierbare Steuerungen an Maschinen und Anlagen parametrieren und programmieren.
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- 10.8 automatisierte Systeme an Maschinen und Anlagen errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und prüfen.
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- 10.9 automatisierte Systeme an Maschinen und Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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- 10.10 den Aufbau und die Arbeitsweise von betrieblichen Roboter- oder Cobotsystemen auch unter Beachtung der Sicherheitsthematik im Umgang mit Robotern oder Cobots erläutern.
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- 10.11 Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen.
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- 10.12 einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
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- 10.13 die durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Erfassung der Betriebsdaten digital dokumentieren.
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Schlagworte
Positionierarbeit, Hebearbeit, Bausystem, Robotersystem
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022
Gesetzesnummer
20011863
Dokumentnummer
NOR40243144
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